Warum eine Achsvermessung wichtig und hilfreich sein kann, zeigt auch ein Blick in die Mängelliste der Prüforganisationen. Denn Schäden an Achsen und Fahrwerk gehören zu den häufigsten Gründen, warum keine neue Plakette bei der Hauptuntersuchung ausgegeben wird.
Bei der Hauptuntersuchung gilt: Neuwagen müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur HU, Gebrauchtwagen nach zwei Jahren. Dann ist immer nach 24 Monaten der nächste „Kontrollbesuch“ fällig, um das Auto auf Mängel überprüfen zu lassen und im besten Fall mit einer neuen und für weitere zwei Jahre gültigen HU-Plakette wieder nach Hause fahren zu können. Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Auto auf seine Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft. So sollen Unfälle durch Defekte oder nicht behobene Schäden vermieden werden. Werden vom Prüfer während der HU Schäden festgestellt, unterteilt er diese in die Mängelkategorien „Ohne Mängel“, „Geringe Mängel“, „Erhebliche Mängel“, „Gefährliche Mängel“ (seit Mai 2018) und/oder „Verkehrsunsicher“.
Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie sofort eine neue HU-Plakette und müssen erst in zwei Jahren wieder beim Prüfer vorbeischauen.
Wenn geringe Mängel festgestellt werden, kann Ihnen nur dann die Plakette ausgegeben werden, wenn der Mangel keine Auswirkung für die Verkehrssicherheit hat, wie z. B. bei einem leicht zerkratzten Spiegel oder einer defekten Birne in der Kennzeichenbeleuchtung. Wenn Sie trotz geringer Mängel die Plakette erhalten, sind sie verpflichtet, die im Prüfbericht genannten Mängel umgehend zu beseitigen – sonst droht im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld.
Bei erheblichen Mängeln wird es richtig ernst: Findet der Prüfer derartige Mängel an Ihrem Auto vor, gibt es keine Prüfplakette. Ein erheblicher Mangel ist z. B. Rostbefall auf tragenden Teilen oder eine zu geringe Profiltiefe auf den Reifen. Auch defekte Stoßdämpfer und weitere Schäden an Achse und Fahrwerk sind ein triftiger Grund, keine Plakette erteilt zu bekommen! Im schlimmsten Fall kann Ihr Auto als „verkehrsunsicher“ bewertet und sofort stillgelegt werden. Denn Ihre Sicherheit auf den Straßen ist stark gefährdet. Aufgrund eines solchen erheblichen Mangels erhalten Sie keine Plakette und müssen nach genau einem Monat zur HU-Nachprüfung. Bis zum Termin der Nachuntersuchung, der nicht verschoben oder abgesagt werden kann, müssen Sie die im Prüfbericht erfassten Mängel in der Werkstatt beseitigen lassen. So bekommen Sie bei der Nachprüfung ganz sicher die ersehnte Plakette.
Stellt der Prüfer aufgrund der an Ihrem Auto gefundenen Mängel fest, dass der Pkw als „verkehrsunsicher“ zu bewerten ist, muss das Auto an Ort und Stelle stehen bleiben, wie bussgeldkatalog.org schreibt: „Im schlimmsten Fall kommt der Gutachter zur Erkenntnis, dass Ihr Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die alte Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsbehörde zu informieren. Dadurch ist es Ihnen untersagt, mit Ihrem Auto am Verkehr teilzunehmen.“ Mögliche Gründe dafür können eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie erhebliche Rostschäden am Fahrgestell sein.